Die französische Wettbewerbsbehörde hat Apple wegen seiner Datenschutzfunktion „App Tracking Transparency“ (ATT) mit einem Bußgeld von 150 Millionen Euro belegt. Der Grund: Die Funktion verschaffe Apple einen ungerechtfertigten Vorteil und behindere den Wettbewerb auf dem App-Markt.
ATT im Visier der Wettbewerbshüter
Seit der Einführung von ATT mit iOS 14.5 im Jahr 2021 müssen Drittanbieter-Apps die Zustimmung der Nutzer einholen, um Aktivitäten über verschiedene Apps und Webseiten hinweg verfolgen zu dürfen. Apple begründet dies mit einem verbesserten Schutz der Privatsphäre. Doch laut der französischen Wettbewerbsbehörde CNIL werde dieses Prinzip nicht einheitlich angewendet – Apples eigene Apps seien von den strengeren Anforderungen weitgehend ausgenommen.
Konkret kritisiert die Behörde, dass Nutzer bei Apples eigenen Apps Tracking mit nur einem Klick erlauben können, während Drittanbieter zwei Pop-ups durchlaufen müssen. Diese zusätzliche Hürde könne das Nutzererlebnis negativ beeinflussen und somit den Wettbewerb verzerren – insbesondere, da diese Abweichung weder technisch notwendig noch verhältnismäßig sei.
Kleine Entwickler besonders betroffen
Besonders stark seien kleinere App-Entwickler und Medienunternehmen betroffen, so die CNIL. Diese hätten meist keine alternativen Möglichkeiten zur personalisierten Werbung und seien auf Tracking-basierte Einnahmen angewiesen. Bereits in der Vergangenheit hatten Unternehmen wie Snapchat, Facebook und X (ehemals Twitter) erhebliche Umsatzeinbußen beklagt – Schätzungen zufolge bis zu zehn Milliarden US-Dollar seit Einführung der ATT-Richtlinie.
Die Wettbewerbsbehörde betont, dass der Schutz der Privatsphäre legitim sei – jedoch dürfe er nicht auf Kosten eines fairen Marktzugangs für Dritte gehen.
Apple weist Vorwürfe zurück
Apple verteidigt die ATT-Funktion als einheitlich und fair:
„ATT gibt den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Privatsphäre durch eine klare und leicht verständliche Mitteilung über Tracking. Die Anforderung ist für alle Entwickler gleich – auch für Apple selbst“, so das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme.
Apple verweist zudem auf breite Unterstützung durch Verbraucher, Datenschützer und Regulierungsbehörden weltweit.
Kein Zwang zur Änderung – aber öffentliche Rüge
Obwohl die französische Behörde keine technische Änderung der ATT-Funktion verlangt, muss Apple laut Urteil eine Zusammenfassung des Beschlusses sieben Tage lang auf seiner französischen Webseite veröffentlichen.
Ob das Unternehmen Einspruch gegen die Entscheidung einlegen wird, ist bislang offen. Klar ist jedoch: Die Debatte über das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Wettbewerbsfreiheit wird Apple und andere Tech-Giganten noch lange begleiten – in Europa und darüber hinaus.